Schloss Vaulruz
Im Herzen des Greyerzerlandes befindet sich das Schloss Vaulruz, welches von Louis von Savoyen im 14. Jahrhundert erbaut wurde. Im Laufe der Generationen wurde dieses Bauwerk für verschiedene Zwecke genutzt. Als Regierungssitz, Residenz, Kurort, Waisenhaus und neuerdings auch als Gruppenunterkunft für Jugendgruppen. Seine komfortable und grosszügige Ausstattung beinhaltet viele malerische Räumlichkeiten. Unsere Gäste sind fasziniert von der herrlichen Region rund um diesen Freizeitort. Eine grosszügige Umgebung, welche dank der öffentlichen Transportmittel und des des Autobahnanschlusses N12 sehr gut erreichbar ist.
Anleitung
Liebe Gäste
Damit Ihr Aufenthalt zu einem vollen Erfolg wird, möchten wir Ihnen gerne ein paar Hinweise mitgeben:
- Reservieren Sie das ausgewählte Haus frühzeitig, für die Hauptsaison bis ein Jahr im voraus.
- Rekognoszieren Sie das Haus und klären Sie alles Wichtige vor Ort ab.
- Schliessen Sie einen schriftlichen Vertrag über die Benutzung des Hauses ab.
- Nehmen Sie vor dem Bezug nochmals telefonisch Kontakt auf (Ankunftszeit, Schlüssel, usw.)
Bitte beachten Sie:
Für die Angaben in den Hausbeschrieben übernehmen wir keine Gewähr. Bitte überprüfen Sie deshalb die Hausdaten direkt mit dem Vermieter.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Verband der Ferienheime und Gruppenunterkünfte
Vorbehalt
- Geltungsbereich: Die Geschäftsbedingungen gelten für die Webseiten des Verbandes der Freiburger Ferienheime und Gruppenunterkünfte erreichbar unter den Adressen www.colonies.ch und www.ferienheime.ch.
- Vermietungsvertrag: Mit diesem Onlinereservationssystem machen Sie nur eine RESERVATIONSANFRAGE. Der Vermietungsvertrag wird anschliessend, nach diversen zusätzlichen Kontakten mit dem Vermieter, abgeschlossen. Dieser Vermietungsvertrag wird direkt zwischen dem Vermieter und Ihnen abgeschlossen. In jedem Fall ist der Verband der Freiburger Ferienheime und Gruppenunterkünfte am Vertrag nicht beteiligt.
- Bezahlung: Der vereinbarte Betrag wird direkt dem Hausvermieter übermittelt. Der Vermieter (siehe Ziffer 2), kann den gesamten Betrag oder eine Teilzahlung im Voraus einfordern. In diesem Falle, erhalten Sie von ihm einen Brief oder eine Rechnung.
- Verfügbarkeit: Es ist möglich, dass einige Hausvermieter den Belegungsplan nach Abschluss des Vertrages aktualisieren. Der Belegungsplan widerspiegelt nicht zwangsläufig den der tatsächlichen Belegung.
- Annullierung: Alle Annullierungen müssen zwangsläufig über einen direkten Kontakt mit dem Vermieter des gewünschten Hauses durchgeführt werden. Ihr Vermietungsvertrag beinhaltet allfällige Klauseln betreffend Annullierungsfristen und damit verbundene Kosten. Die individuellen Bestimmungen der jeweiligen Ferienheime und Gruppenunterkünfte werden angewendet. In jedem Falle ist der Verband der Freiburger Ferienheime und Gruppenunterkünfte nicht am Vermietungsvertrag beteiligt.
- Informationen zu den Ferienheimen und Gruppenunterkünften: Alle Informationen und Beschreibungen der Ferienheime und Gruppenunterkünfte beruhen auf Informationen welche durch den Vermieter übermittelt wurden. Der Verband der Freiburger Ferienheime und Gruppenunterkünfte übernimmt keine Verantwortung betreffend der Korrektheit oder des Vollständigkeitsgrades der Informationen zu den Ferienheimen oder Gruppenunterkünften.
- Preise der Betten / der Ferienheime oder Gruppenunterkünfte: Alle Preise beinhalten die Mehrwertsteuer welche durch das Gesetz vorgeschrieben ist. Die Reservationsbestätigung gibt an, ob andere Dienstleistungen im Preis der Betten / der Ferienheime oder Gruppenunterkünfte inbegriffen sind (z.B. Kurtaxe, Reinigungsgebühren, etc.).
- Sonstiges: Alle Informationen wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen. Der Verband der Freiburger Ferienheime und Gruppenunterkünfte übernimmt jedoch keine Verantwortung für Fehler in der Erfassung oder Übermittlung der Daten. Die Datenübermittlung auf andere Datenträger oder der Gebrauch der Daten für andere Zwecke, als diejenigen welche hier festgehalten sind, ist nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Verbandes der Freiburger Ferienheime und Gruppenunterkünfte möglich. Das anwendbare Recht ist das Schweizerische Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Fribourg, Schweiz.